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Montag, 16. Juli 2012

Zirkumzision und sonstige Eingriffe - Kupieren mal anders

Die Politiker überschlagen sich gerade mit ihren Forderungen ein Gesetz zu verabschieden, das die rechtliche Sicherheit für das operative Enfernen der Vorhaut bieten soll. Vorneweg die Grünen, die eine Roadmap zum Islam in Deutschland mit möglicherweise dem Koordinationsrat der Muslime plant. Teil dieser Roadmap soll auch die rechtliche Regelung der Beschneidung sein.

Könnten die Skandinavier wieder einmal Vorbild für das mittlere Kontinentaleuropa werden? Die rechtliche Möglichkeit der Amputation der Vorhaut ist nach einem TAZ Bericht dort geregelt:
Keine Küchentisch-Chirurgie
In Schweden ist die Beschneidung von Jungen erlaubt – doch viele Ärzte verweigern sie. Die Dunkelziffer der illegalen Eingriffe ist hoch. Todesfälle hatten Diskussion ausgelöst
http://www.taz.de/Beschneidungspraxis-in-Schweden/%2197129/ .

Aus dem Blog des renommierten juristischen Fachverlages Beck bietet Prof. Dr. Henning Ernst Müller einen kleinen Einblick zu den Erfordernissen eines derartigen Gesetzes. Wer öffentlich ein Beschneidungserlaubnisgesetz fordert, muss sich daher über einige der Details,wie:
- Altersbegrenzungen (Mindest- bzw. Höchstalter),
- die Beschränkung auf Ärzte mit chirurgischer Erfahrung
- Vorschrift einer (Voll-)Narkose
- Beschränkungen auf bestimmte Religionsgemeinschaften
- Beschränkung auf bestimmte anerkannte/etablierte/vergleichsweise risikoarme Rituale
- Beschränkung auf ein bestimmtes Geschlecht
- Verpflichtung von (Ärzten in) öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zur Durchführung
- Haftungsregelungen für Fälle, in denen sich ein Schadensrisiko trotz lege artis durchgeführter Zirkumzision verwirklicht (Haftungsfonds der Religionsgesellschaften?)
, im Klaren sein
http://blog.beck.de/2012/07/15/zirkumzision-wie-soll-das-gesetz-aussehen .



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