Das Schweizer Bundesamt für Justiz strebt eine Revision in dem
Verfahren Perincek gegen Schweiz (Antragsnummer 27510/08) vor der
Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in
Straßburg an. Perincek, Jurist und Vorsitzender der türkischen
Arbeiterpartei, hatte 2005 auf mehreren Kundgebungen in der Schweiz den
Genozid an Armeniern als eine ,,internationale Lüge“ bezeichnet. Und: Er
würde seine Meinung auch durch Anerkennung einer unabhängigen
Historikerkommission nicht ändern.
Nach geltendem schweizerischem Recht, das die Leugnung des
armenischen Genozids sowie des Holocaust an den Juden unter die
Rassismus-Strafnorm stellt, wurde Perincek angeklagt und zu einer
Geldstrafe verurteilt. Am 17. Dezember 2013 jedoch entschied der ECHR in
erster Instanz, dass die Verurteilung Perinceks durch die Schweiz
unrechtmäßig sei und eine Verletzung seines Rechts auf freie
Meinungsäußerung darstelle.
In seiner Begründung hatte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte zunächst die Einstufung der Massaker an den Armeniern
während des Ersten Weltkrieges als Völkermord offen gelassen.
Historische Forschung, so das Gericht, sei per definitionem ohne
Anspruch auf endgültige Urteile oder absolute Wahrheiten. Zudem hätten
weltweit lediglich 23 von 190 Staaten den Genozid an Armeniern
anerkannt. Im Falle des Holocaust an den Juden jedoch sei die Sachlage
anders; hier habe ein internationales Gericht die Fakten bestätigt.
Mit dieser extrem fragwürdigen und international kritisierten
Begründung hatte das EGMR nicht nur logisch schwach argumentiert,
sondern den wissenschaftlichen Konsens unter Historikern weitgehend
ignoriert und den politischen Einfluss der Türkei auf Drittstaaten
schlicht ignoriert. Praktisch bedeutete das Urteil, dass die Leugnung
des Armenischen Völkermordes explizit erlaubt wurde - während die
Leugnung des Holocaust verboten blieb.
Das Schweizer Justizministerium entspricht mit seiner Revision
nunmehr vielen seit dem ECHR-Urteil veröffentlichten Petitionen sowie
Protesten internationaler Intellektueller. Das Urteil war in den Augen
der Opfer unerträglich. Es relativierte einen Völkermord gegen einen Anderen.
Die Schweiz zeigt mit dieser Entscheidung Rückgrat und Verständnis
für die Leiden der armenischer Opfer des Völkermordes von 1915 und ihrer
Nachkommen.
Die Geschichte kennt keine Moral. Sie würdigt jedoch einen langen Atem.
Quelle: http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/die_schweiz_geht_in_die_revision
Bei dieser ganzen Armenierdebatte fallen mir immer folgende zwei Punkte auf:
AntwortenLöschen- Die Gegenargumente von türkischer Seite, dass es nämlich kein Völkermord war, werden nicht entkräftet.
- Der barbarische Völkermord an eine Millionen Muslimen in Ostanatolien von seitens der Armenier etwa zur gleichen Zeit und dass dies der letztendliche Grund für die Deportation der Armenier war, wird verschwiegen, wenn nicht gar geleugnet.
@ Anonym:
AntwortenLöschen1. Welches sind denn die "Gegenargumente" der türkischen Seite? Diese hier zB http://haypressnews.wordpress.com/2012/09/09/cemal-paschas-enkel-veroffentlicht-buch-zum-armeniergenozid/
Die türkische Seite sagt selbst, dass es ein Völkermord war. Nur türkische Rechtsextremisten und Faschisten leugnen es und was die sagen, kann uns doch am A... vorbeigehen!
2. Es hat kein Abschlachten von Muslimen in Ostanatolien gegeben. Die Muslime dort sind die Schlächter, nicht die Opfer! Schwachkopf!
Lügner!
LöschenWir Türken werden den Deutschen bei jeder Gelegenheit sagen, dass es in Wahrheit eine Deportation und kein Völkermord war. Wir haben keine Angst vor negativen Reaktionen. Wir lassen uns nicht einschüchtern, von der faschistischen armenischen Diaspora schon gar nicht. Wir werden die armenische Diaspora in ihre Schranken weisen und ihr die barbarischen Massaker an der muslimischen Bevölkerung von seitens der Armenier um die Ohren hauen. Und die Schweiz soll sich mal auf was gefasst machen: Wir werden uns mit Sanktionen nicht den Mund verbieten lassen, die Wahrheit auszusprechen, dass es kein Völkermord war.
AntwortenLöschenMich beschäftigt eine Frage: Wie erklären Sie einem Dummkopf, dass er ein Dummkopf ist?
AntwortenLöschenHey Anonym, aus welchen Büchern und weiterer Fachliteratur hast du deine Angaben? Bitte mit Seitenangaben!
AntwortenLöschen“Mit dieser extrem fragwürdigen und international kritisierten Begründung hatte das EGMR nicht nur logisch schwach argumentiert, sondern den wissenschaftlichen Konsens unter Historikern weitgehend ignoriert und den politischen Einfluss der Türkei auf Drittstaaten schlicht ignoriert.”
AntwortenLöschenDas ist der entscheidende Satz.
Statt sich an wissenschaftlichen Kriterien zu orientieren, hat das Gericht die Frage gestellt “Was sagt die Mehrheit der Staaten?”, also politisch motivierte Entscheidungen in den Vordergrund gestellt - obwohl klar sein sollte, dass gerade letztere von der historischen Wahrheit weit entfernt sein können, weil sie sich aus nationalen Interessen ergeben.
Anders ausgedrückt: Hätte Deutschland sich, wie die Türkei, strikt geweigert, den Holocaust als Faktum anzuerkennen (natürlich den hypothetischen Fall voraussetzend, dass es dazu politisch in der Lage gewesen wäre) und hätte seinen Einfluss auf andere Staaten ausgeübt, damit diese das ebenfalls nicht tun - dann hätte auch hier das Gericht nach seiner Logik argumentieren können: “Holocaust leugnen ist Teil der Meinungsfreiheit, da ja viele Staaten der Welt ihn gar nicht anerkennen”.
Das Gericht interessiert sich nicht für das Urteil, zu dem die übergroße Mehrheit der Historiker kommt. Es interessiert sich lediglich für die Haltung, die aus politischem Opportunismus erwächst, und gibt diese als legitime und für ein Gerichtsurteil relevante Position aus.
Quelle: Kommentar Thomas Baader: http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/kommentare/die_schweiz_geht_in_die_revision
http://www.ermenisorunu.gen.tr/deutsch/einleitung/index.html
AntwortenLöschenHey Anonym, du weißt, dass das eine Webseite und kein Buch oder Fachliteratur ist. Und hast die fraglichen Quellen versucht, aufzumachen? Das kannst du nicht lesen und ich auch nicht. Deren Inhalt bleibt unüberprüfbar.
AntwortenLöschenSätze wie: ,,Aber nachdem die Türken Anatolien betraten, genossen die Armenier die gerechte, menschliche, tolerante und verbindende Moral und den Glauben der Türken" stimmen einfach nicht, s.h. ,,http://www.der-kosmopolit.de/2014/03/adem-dolas-die-kundigung-des-dhimma.html" Als Anhänger der ,,Buchreligionen" unterlagen sie dem ,,Dhimmi-System", welches weder gerecht, noch tolerant, sondern entmenschlichend ist.
Weiterhin war das 19. Jhr nicht ein ,,Goldenes Zeitalter" für die Armenier, sondern eines der schrecklichsten; s.h. Abdulhamid-Massaker, Zeitun-Aufstand etc.
,,Sie waren vom Wehrdienst ganz befreit". Sie waren nicht vom Wehrdienst befreit; in islamischen Ländern durften Christen nicht Wehrdienst leisten. Sie sind das Ziel militärischer Angriffe, und können nicht ihr Trägen sein...
Also, wenn du dich mit dem Thema beschäftigen willst oder dir ein wirkliches Bild von der historischen Wahrheit machen willst, kauf dir paar Bücher und LIES. Alles andere ist nicht weiter als Propaganda. Und merke Unwahrheiten sind Schädlinge des Geistes.
Alles Gute!
Die Armenier in der Diaspora sind die schlimmsten Propagandisten. Aber wir lassen uns von denen nicht einschüchtern. Den türkischen Gegenargumenten haben sie schließlich NICHTS entgegenzusetzen, weil sie hieb- und stichfest sind. Bücher über die Armenierfrage gibt es genug, dass man sie hier nicht aufzuählen könnte.
Löschenhttp://www.amazon.de/Der-Mythos-eines-V%C3%B6lkermordes-Lepsiusdokumente/dp/3933348935
LöschenWieviele von diesen ,,genügend Büchern" hast du denn gelesen? Lass mich raten: 0!
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