Dienstag, 29. April 2014

Ansprache zum 24.April 2014 - Frankfurter Paulskirche Zentralrat der Armenier in Deutschland e.V.

Von Madlen Vartian
Stellvertretende Vorsitzende des Zentralrates der Armenier in Deutschland e.V

Verehrte Anwesende, liebe Mitglieder der armenischen Gemeinden, es freut mich sehr, Sie heute im Namen des Zentralrats der Armenier in Deutschland zum Gedenktag an die Opfer des Genozids von 1915/16 begrüßen zu dürfen.

Verehrter Herr Botschafter,Verehrter Herr Nietan,Verehrte Frau Dr. Platt, Lieber Herr Demir, Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages und des Landtages Hessen,

Liebe Mitglieder der aramäischen und griechischen Gemeinden, deren Schicksal so eng mit dem unseren verbunden ist, mit denen wir in der Heimat Freude und Trauer und auch die Erfahrung der vernichtenden Gewalt des Völkermords von 1915 geteilt haben und die heute wieder neben uns in der Diaspora leben.

Verehrte Damen und Herren,
die heutige Gedenkstunde wird einigen Stimmen jener zerstörten Kultur selbst Ausdruck verleihen.

Sehr herzlich darf ich mich bedanken bei den Künstlern, dem Chor des Klosters Geghard aus Armenien und seiner Dirigentin Frau Anahit Papayan , die diese Gedenkfeier nicht zuletzt mit der Interpretation einiger Werke des Komponisten Komitas, der durch Deportation und den Völkermord gegangen ist und schwer traumatisiert wurde, musikalisch gestalten werden.

Ein besonderer Dank gilt Frau Franziska Junge, die sich kurzfristig bereit erklärt hat am heutigen Abend die Rezitation aus den Erinnerungen der Überlebenden zu übernehmen.
Frau Junge, im Namen des Zentralrats der Armenier in Deutschland möchte ich Sie sehr herzlich hier bei uns begrüßen und Ihnen danken.

Besonders herzlich bedanken möchten wir uns auch bei Frau Dr. Kristin Platt, die gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Mihran Dabag maßgeblich am Aufbau des Instituts für Diaspora- und Genozidforschung an der Ruhr Universität Bochum mitgewirkt und damit ein bis heute einzigartiges Forschungsinstitut im Bereich der Publikation und Diskussion internationaler Forschungen zu kollektiver Gewalt, Holocaust und Genozid, ihrer Vorgeschichte, Durchführungsstrukturen sowie ihrer generationenübergreifenden Folgen in Deutschland begründet hat.

Mein Dank gilt sehr herzlich ebenso Herrn Bundestagsabgeordneten Ditmar Nietan, der in seinem politischen Wirken und Engagement erhebliches für die deutsch-jüdische Erinnerungsarbeit leistet und dem Stiftungsrat der Stiftung für die internationale Jugendbegegnungsstätte Auschwitz vorsteht.

Es ist für uns eine große Ehre, dass Sie alle heute an dieser Gedenkstunde teilnehmen.

Verehrte Damen und Herren,
wir haben uns heute hier versammelt,
um jener zu gedenken,
jene zu ehren,
die Opfer des ersten Völkermords des 20. Jahrhunderts geworden sind.
Wir wollen der Opfer gedenken, von denen keine Gräber zeugen,
an denen wir trauern könnten.
Die Orte des einstigen armenischen Lebens sind für uns
– 99 Jahre danach – noch immer unzugänglich.

Als Kind der 3. Generation nach der großen Katastrophe haben nur wenige meiner Generation die Möglichkeit gehabt den Erzählungen der Überlebenden, unseren Großeltern und Urgroßeltern, unmittelbar zu erfahren.
Entweder weil wir zu jung waren, um sie zu verstehen oder weil sie ihr Leben lang schwiegen.
Als junge Erwachsene versuchen viele meistens vergeblich die Erzählungen unserer Groß- und Urgroßeltern von unseren Eltern, Onkeln und Tanten, zu erfahren.

Was viele von uns als Antwort ist in der Regel ein großes Schweigen.
Mein Großvater soll nie über die Zeit der Vernichtung mit seinen Kindern gesprochen haben.
Seine Kinder haben nie erfahren dürfen, was er im Einzelnen als 5-Jähriger erlebt hatte.
Lediglich eine Erinnerung teilte er mit: 

Als kleiner Junge soll er auf dem Schoss seines Vaters das armenische
Alphabet - das Ayp Pen Kim – gelernt haben.
Allein dieses Bild vermachte er seinen Kindern und Enkeln als Erbe.

Es ist jener Verlust, den er bildlich beschrieb. 
Den wir von Generation zu Generation neu verspüren.

Ich spreche nicht armenisch.
Ich schreibe nicht armenisch.
Ich lese nicht armenisch.
Selbst mein Familienname war bis vor einigen Jahren nicht armenisch, sondern türkisch.
Nach dem Willen des türkischen Standesbeamten hätte ich bei meiner Geburt in Deutschland sogar einen türkischen Vornamen erhalten sollen.
Verhindern konnte dies mein Vater allein dadurch, dass er den türkischen Standesbeamten mit seiner unorthodoxen Art schwer einschüchterte und auf meinen Vornamen bestand


Das armenische Leben können wir seit 1915 nicht frei von Erklärungen erzählen.
Denn jeder Versuch einer Rekonstruktion, jede Form von Erinnerung wird noch heute als feindseliger Akt gegen die Türkei interpretiert.
Es geht inzwischen so weit, dass sogar versucht wird die Erinnerung selbst als Akt gegen die „Versöhnung“ und des „Dialogs“umzuinterpretieren.
Die Vernichtung der Armenier soll eingeebnet werden in ein namenloses Sammelsurium von „tragischen Ereignissen“, welche allen osmanischen Bürgern „in der damaligen Zeit“ wiederfahren sei.
Premierminister Erdogan beschuldigte erst gestern in seiner Ansprache die Armenier, sie sollten nicht allein an ihr eigenes Leiden denken, sondern auch an das der muslimischen Bevölkerung in jener Zeit.

Forderungen nach einer Historikerkommission machen seit Jahren die Runde.
Die Republik Armenien und die Türkei sollen ihre Probleme unter sich klären, heißt es. 
Die Geschichte solle der „Versöhnung“ und dem „Dialog“ der beiden Völker nicht im Wege stehen, heißt es.

Doch von „Versöhnung“ ist in dieser „Versöhnungsrhetorik“ in der Regel nicht der Hauch einer Spur.
Unter dem Deckmantel positiver Begrifflichkeiten, die positive Assoziationen auslösen, wie „Dialog“, „Annäherung“ oder „Versöhnung“, wird vielmehr subtil der türkischen Propaganda der Weg nach Europa geebnet.
Türkische Nationalisten erhalten die Chance „ihre Sicht der Dinge“ zu erzählen und damit die Leugnung des armenischen Genozids in den Diskurs einzuführen.
Die Armenier seien der osmanischen Armee in den Rücken gefallen, sie hätten mit den Feinden – den Russen – kollaboriert. Sie hätten auf türkischem Boden einen Staat zu errichten versucht, heißt es.

Diese armenische Dolch-Stoß-Legende diente bereits 1915 als Propaganda, um die Armenier zu denunzieren und zu ermorden.
Heute will man sie als Teil des „Dialogs“ und der „Versöhnung“ verstanden wissen und sie in den deutschen und europäischen Diskurs einbringen.
Die Parteien sollen sich annähern und einen Dialog führen und die Meinung des anderen tolerieren, heißt es.
Nationalistische Standpunkte werden damit als „andere Meinung“ verharmlost und Genozidleugnung als legitime Argumente diskursfähig gemacht.
Die Integration türkisch-nationalistischer Wertevorstellungen wird, auf diese Weise in die westliche Werteordnung eingeführt. 

Kann aber Genozidleugnung tatsächlich ein Beitrag zur Versöhnung darstellen?
Hierfür reicht ein Blick auf den Umgang mit Holocaustleugnern in Deutschland.

Holocaustleugnung gilt als Akt gegen den Gedanken der Völkerverständigung und den sozialen Friedens im Land und ist unter Strafe gestellt.
Genozidleugnung ist somit ein Verbrechen, dass weder durch eine staatlich Politik beschwichtigt, noch durch ein „Aussöhnungsprojekt“ weggeredet werden kann.
Denn die Behandlung eines völkerrechtlichen Verbrechens ist keine Frage der politischen Verhandlung, 
und kein Ereignis, dass durch eine sogenannte „Historikerkommission“ in ein Museum weggesperrt werden kann.
Der Hinweis auf die Geschichtswissenschaft ist somit nichts weiter als ein taktisches Scheinargument, um die deutsche Regierung von der Verantwortung zum Handeln zu entlasten 
- und sie stellt zugleich einen Freibrief für die Täter dar.
Sofern die Türkei daher eine Historikerkommission fordert, ist dies nichts weiter als eine Scheinofferte.
Denn wenn sie die historische Wahrheit erforschen möchte, könnte sie in Eigenregie ein Forschungsprojekt beauftragen lassen.


Erinnerung ist für jeden Menschen und insbesondere für den Christenmenschen ein Identität stiftender Prozess. Von Einzelnen wie von Gruppen, von Großgemeinschaften wie von Familien.
Der evangelische Theologe Hans von Keler hat einmal gesagt: „Geschichte ist nicht nur Geschehenes, sondern Geschichtetes –  also der Boden, auf dem wir stehen und bauen.“
Dies gilt nicht nur für die Überlebenden und die Nachfolgegenerationen, sondern auch für die Täter und ihre Nachkommen. So handelt es sich im Falle der türkischen Leugnung keineswegs allein
um die Negation dunkler Erinnerung, sondern ist seit 99 Jahren Grundlage einer Politik und stellt das integrale Element im Prozess der Formierung einer nationaltürkischen Identität dar und bestimmt bis zum heutigen Tag das Geschichts- und Identitätsbild der Türken
sowohl in der Türkei
als auch im Ausland.

Die Leugnung des armenischen Genozids ist die Grundlage des Geschichtsbewusstseins und der politischen Orientierung zahlreicher türkeistämmiger Einwohner Deutschland und Europas.
Ihre Haltung verletzt das Persönlichkeitsrecht der Nachfahren der Überlebenden, die in Deutschland und Europa Aufnahme gefunden haben.
Die Leugnung eines Genozids - speziell des Holocaust - ist daher nach deutschem Rechtsverständnis keine Meinung, sondern ein Akt, dass sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und den sozialen Frieden im Land richtet.
Sie stellt ein Verbrechen dar und ist daher zu Recht unter Strafe gestellt.
Sie dient dazu, das Andenken der Opfer vor Verhöhnung und Verunglimpfung zu schützen und die Überlebenden und ihre Nachkommen vor Diskriminierung und Beleidigung zu bewahren.

Sie dient aber auch dazu, die freie Forschung erst zu ermöglichen, wo versucht wird, sie zu verhindern.
Denn die freie Forschung über Völkermordverbrechen, die Aufarbeitung der Durchführung im Detail ist überhaupt nur dort möglich, wo eine Anerkennung und eine Entlastung von der Frage des „OB“ erfolgt ist.
Die Leugnung eines Genozids hingegen verhindert, insbesondere dann, wenn sie von einem Staat aus politisch-strategischen Gründen konsequent verordnet und über die eigenen Grenzen hinaus forciert wird, die Forschung und führt die Argumentationen in – zum Teil von Unkenntnis bestimmte – Simplifizierungen.

Dies zeigt sich überdeutlich am Beispiel der seit mehr als 99 Jahren von der Nachfolgegesellschaft der Täter geleugneten Vernichtung der Armenier.
Somit eröffnet ein Gesetz zur Strafbarkeit der Genozidleugnung einen rechtlichen Raum, um das historische Wissen über den Tatbestand des Völkermords schützen zu können, seine gründliche Erforschung zu ermöglichen und die Fortsetzung einer entsprechenden Politik zu verhindern. Denn die Leugnung eines Genozids bedeutet über das Abstreiten einer Geschichte hinaus, Gewalt als politisches Mittel in Gegenwart und Zukunft nicht ausschließen zu wollen.
Deutschland und die europäische Union sind daher aufgefordert dem entgegenzutreten.
Das Beharren auf der Faktizität des Genozids wird nämlich in der Türkei nicht nur mit Haftstrafen geahndet,
sondern die Behandlung innerhalb eines europäischen Landes als eine politische Beleidigung und Störung der Türkei erklärt.
Erst vor einem Monat intervenierte der türkische Konsul in Baden- Württemberg beim Stadttheater Konstanz und veranlasste die Entfernung sämtlicher Plakate über das Stück von Edgar Hilsenrath „Das Märchen vom letzten Gedanken“


Sie schrecken selbst vor der Instrumentalisierung des Holocaustgedenkens gegen die armenische Gemeinschaft in Deutschland nicht zurück.
So müssen wir uns seit Jahren anhören, dass die Erinnerung an den armenischen Völkermord den Holocaust relativieren würde.
Das die Anerkennung als Völkermord, eine Beschimpfung der Holocaustopfer gleichkäme.
Aus diesen Kreisen ist zu hören, dass es unzulässig sei, diese „Vorgänge“ mit dem Holocaust gleichzusetzten.
Vor allem die Deutschen müssten diesem widersprechen, heißt es.
Auf perfide Weise wird damit das Andenken von 6 Millionen toten Juden von diesen Kreisen dazu instrumentalisiert, die Erinnerung an die Vernichtung von 1,5 Millionen Armenier zu leugnen.

Wir dürfen nicht zulassen, dass Erinnerung und Gedenken in Deutschland und Europa zu einer politischen Waffe der Täter verkommt.
Wir dürfen nicht zulassen, dass die Erinnerung des einen Verbrechens zur Leugnung eines anderen Verbrechens missbraucht wird.

Ein Völkermord bleibt ein Völkermord,
unabhängig davon, ob die Opfer Juden, Zigeuner, Armenier oder Aramäer sind.


Meine Damen und Herren,
mit dem Gedenktag des 24.Aprils ist somit auch die Aufforderung verbunden, , dass auch die Leugnung eines Völkermordverbrechens zu verurteilen ist. 
Denn die Leugnung eines Genozids bedeutet nicht bloß die Negierung eines Ereignisses, 
sondern sie zielt auf die Auslöschung der Gemeinschaft in Geschichte und Zukunft.
Der 24. April ist damit nicht nur ein Tag der Trauer, sondern auch ein Tag des Widerstandes
gegen das Verleugnen und Vergessen.


4 Kommentare:

  1. Ein großartiger Artikel! Und Frau Vartian ein Zugewinn für den Zentralrat der Armenier.

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  2. Dem kann ich nur zustimmen!!!

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  3. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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  4. Von wegen Dolchstoß-Legende! Separatistische Bestrebungen armenischer Terrorbanden seit dem späten 19. Jahrhundert und deren barbarischer Genozid an der muslimischen Bevölkerung Ostanatoliens während des 1. Weltkriegs und danach bis 1921 sind historisch belegte Tatsachen, welche man der Autorin mal um die Ohren hauen sollte. Vom armenischen ASALA-Terror mal ganz zu schweigen. Wenn die Autorin glaubt, mit gesetzlichen Verboten und Sanktionen den Türken in Deutschland einen Maulkorb verpassen oder sie einschüchtern zu können, dann hat sie sich aber gewaltig geirrt. Egal wie hart die Sanktionen auch werden mögen. Eine solche Sanktionierung wird nur zum genauen Gegenteil von dem führen, was die von Hass getriebene Autorin sich erhofft.

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